Aufnahme und Wiedereintritt

Eintritt und Wiedereintritt in die Evangelische Kirche von Westfalen

Auch in Erwachsenen, die nie getauft wurden oder vielleicht sogar kaum Kontakt mit dem christlichen Glauben hatten, kann der Wunsch entstehen, Christin bzw. Christ zu werden. Wenn Sie sich darin angesprochen fühlen, freuen wir uns sehr, wenn wir uns mit Ihnen unterhalten können. Einer der beiden Pfarrer unserer Gemeinde wird Sie gerne besuchen und Sie auf diesem Weg zur Taufe und einem erwachsenen Glauben begleiten.

An wen muss man sich wenden, wenn man wieder in die Kirche eintreten will?

Der Weg (zurück) in die Kirche führt in Westfalen in der Regel über die Kirchengemeinde, normalerweise die des Wohnortes. Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin suchen. Wer das ist, erfährt man im Zweifel durch einen Blick in das örtliche Telefonbuch: Unter "Kirchen, evangelische" findet man den richtigen Anschluss. Viele Kirchengemeinden finden Sie auch schon im Internet. Völlig "anonym" kann man also nicht Mitglied der evangelischen Kirche werden. Aufgenommen wird man vom Presbyterium (der Gemeindeleitung) der Kirchengemeinde, in deren Bereich man wohnt. Das ist die Regel.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit zum (Wieder-)Einritt?

Ja. Immer mehr Kirchenkreise bieten Eintrittsstellen an. Sie liegen meist zentral. Dort kann man die notwendigen Vorgespräche führen und in die Evangelische Kirche von Westfalen eintreten.

Was ist, wenn man zu einer anderen Gemeinde mehr Kontakt hat als zu seiner eigentlichen Heimatgemeinde?

Wer eine besondere Bindung an eine andere als die Wohnsitzgemeinde hat und nach den örtlichen Verhältnissen auch dort am Gemeindeleben teilnehmen kann, kann als Ausnahmeregelung die Aufnahme auch in dieser "Wunschkirchengemeinde" beantragen. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht.

Wird man beim Wiedereintritt noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Wiedereintrittswillige nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn man vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört hat?

Dann wird man durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Der Täufling kann so den christlichen Glauben näher kennen lernen.

Wird man geprüft, wenn man wieder in die Kirche eintritt?

Zumeist nicht. Vorgesehen sind in der Regel nur ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Aber natürlich sollte man sich vorher schon fragen, wie ernst man es mit der Kirche meint.

Wird man der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn gewünscht, kann aber der Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern man dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt ist, sollte man den Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.

Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

 

Mehr Informationen auf der Seite evangelisch.de finden Sie hier.

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